Advitalitätsrecht

Advitalitätsrecht
Advitalitätsrecht
 
[zu ad... und lateinisch vita »Leben«], im österreichischen Erbrecht die vom Erblasser seinem überlebenden Ehegatten rechtsgeschäftlich (Advitalitätsvertrag) eingeräumte Befugnis zur Fruchtnießung des anfallenden Vermögens (§§ 1 255 ff. ABGB); kaum noch gebräuchlich.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Advitalitätsrecht — Ad|vi|ta|li|täts|recht das; [e]s: im österr. Erbrecht dem überlebenden Ehegatten eingeräumte Befugnis zur Nutznießung des anfallenden Vermögens …   Das große Fremdwörterbuch

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